Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Kleinod-Farm

Leistungen
   
• Dem Kunden stehen durch Zahlung des Beitrages während der Vertragslaufzeit je nach Vertragsabschluss die entsprechenden Erträge (Kleinod-Farm-Lebensmittel-Flex oder Kleinod-Farm-Lebensmittel-Abo) aus der jeweiligen Kleinod-Farm zu.
   
• Eine Kleinod-Farm hat eine Größe von mindestens 100 m² Fläche.

• Auf einer Kleinod-Farm wachsen Gemüse, Obst und Beeren. Es gibt einen Unterstand für bis zu fünf Hühner. Jede Kleinod-Farm beherbergt zudem ein Bienenvolk.
   
• Die Grundversorgung der Nutzpflanzen und der Nutztiere obliegt dem Betreiber der Kleinod-Farm.
   
• Der Kunde hat das Recht jederzeit die Kleinod-Farm zu begehen, zu kontrollieren und anteilige Arbeiten auf der Kleinod-Farm, nach Unterweisung, selbständig auszuführen. Hierzu stehen dem Kunden alle benötigten Utensilien (Gerätschaften, Saatgut, Jungpflanzen, Futtermittel, Wasser, etc.) frei zur Verfügung.

• Kunden des Kleinod-Farm-Lebensmittel-Abos können kostenlos an den angebotenen Kursen teilnehmen.


Verhalten auf der Kleinod-Farm
  
• Die Kleinod-Farmen sind als landwirtschaftliche Nutzgärten konzipiert und als solche vom Kunden zu verwenden. Sie dienen der Produktion der landwirtschaftlichen Produkten (wie. z.B. Gemüse, Obst, Eier, Honig). Es ist dem Kunden untersagt die Kleinod-Farm für längere private Veranstaltungen (z.B. Essen, Grillen, Freunde treffen, Feste, oder ähnliches) zu nutzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kleinod-Farm nicht als gepachteter Schrebergarten (auch Kleingarten, Laube oder Parzelle genannt) angesehen und genutzt werden darf.

• Alle angebauten Pflanzen müssen der Produktion von Lebensmitteln dienen, oder diese maßgeblich unterstützen. Der Anbau von Zierpflanzen ohne einen Wert für Nutzpflanzen, Bienen und Hühner ist untersagt.

• Alle gehaltenen Tiere müssen der Produktion von Lebensmitteln dienen. Die Haltung von reinen Zierrassen ist untersagt.

• Der Kunde muss die erzeugten Lebensmittel (Gemüse, Beeren, Obst, Eier, Honig, etc) selber von der Kleinod-Farm abholen.

• Für die Abholung muss der Kunde eigens mitgebrachte Transportbehältnisse verwenden. Diese sollten möglichst wiederverwendbar sein.

• Ausführung eigenständiger gärtnerischer und tierhalterlicher Arbeiten durch den Kunden sind erst nach ausführlicher Unterweisung durch den Betreiber der Kleinod-Farmen gestattet.
  
• Es ist ausschließlich Saatgut aus ökologischer Erzeugung zu verwenden. In Deutschland illegale Pflanzen dürfen nicht gepflanzt, oder ausgesät werden.
  
• Der Einsatz von leicht löslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht gestattet.
   
• Verwendete Utensilien sind nach Benutzung in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand wieder an Ihren Lagerplatz zu bringen. Für Beschädigungen kommt der Kunden auf.
   
• Änderungen von Wegen, Abgrenzungen, Anlagen, Dauerkulturen und Tierunterständen auf der Kleinod-Farmen sind zuvor mit dem Betreiber der Kleinod-Farmen abzustimmen.
   
• Es dürfen keine Installationen wie z.B. Möbel, Zelte, Sonnenschirme, etc. in der Kleinod-Farm aufgestellt werden.
   
• Schmuck und Dekoration der Kleinod-Farm sind mit dem Betreiber der Kleinod-Farmen abzustimmen.
   
• Alle Installationen auf dem geschlossenen Kleinod-Farm-Gelände sind, im Sinne eines Abenteuerspielplatzes, für Kinder nur unter Aufsicht der Eltern zu benutzen.


Preise
  
• Der Preis für ein Kalenderjahr ist über den Kontakt beim Betreiber zu erfragen.
   
• Im Preis enthalten sind allen oben genannten Leistungen je nach Vertragsabschluss (Kleinod-Farm-Lebensmittel-Flex oder Kleinod-Farm-Lebensmittel-Abo). Der Preis enthält zudem die gesetzlichen Mehrwertsteuer.
   
• Kleinod-Farm behält sich eine jährliche Preisanpassung von maximal 10% für das folgende Kalenderjahr vor. Eine Preisanpassung wird mindestens 2 Monate vor Jahreswechsel angekündigt.
  
• Die für beide Seiten verbindliche Buchung kommt durch die Unterzeichnung eines Vertrages zustande.

• Weicht die Buchung vom Beginn des Kalenderjahres ab, so werden für das angebrochene Kalenderjahr die ausstehenden Monate anteilig (Jahrespreis / 12 Monate) berechnet.

• Der Kunde erhält eine Rechnung. Nach Erhalt der Rechnung ist der Jahrespreis innerhalb von 5 Monaten fällig.


Kündigung

• Der Kunde und der Betreiber können jeweils den Vertrag zum Abschluss eines Kalenderjahres kündigen.
   
• Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres.
   
• Verstößt der Kunde gegen die Nutzungsregeln auf der Kleinod-Farm so behält sich der Betreiber der Kleinod-Farm ein Recht zur fristlosen Kündigung vor. Der gezahlte, oder zu zahlende Jahrespreis bleibt bis zum Monat der fristlosen Kündigung anteilig fällig, bzw. wird nicht zurückerstattet.


Haftung

• Kleinod-Farm haftet nicht für Ernteausfälle durch Diebstahl, Wildschäden, Witterungs-, Krankheits-, oder Schädlingsprobleme.

• Kleinod-Farm haftet nicht für Ernteausfälle verursacht durch höhere Gewalt und/oder Eigenverschulden des Kunden.

• Für alle Gegenstände (wie. z.B. Gerätschaften, Utensilien, Saatgut, Dünger, etc.), die vom Kunden mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen.


Rückgabe

• Nach der Kündigung muss der Kunde alle persönlichen Dingen von der Kleinod-Farm entfernen.


Datenschutz (siehe auch Datenschutz Kleinod-Farm)

• Die vom Kunden hinterlegten persönlichen Daten werden gespeichert, verarbeitet, katalogisiert und benutzt, um den Auftrag auszuführen. Es werden Vertrags-, Adress-, und Kontaktdaten gespeichert. Eine Speicherung und Verwendung der Daten des Kunden erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung. Personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung.


Anzuwendendes Recht

• Es gilt deutsches Recht.
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